Praxis für Logopädie & Lerntherapie
Manuela Schönweiß



Lerntherapie


Wurde bei Ihnen oder Ihrem Kind eine Lese-Rechtschreibstörung (Legasthenie) oder eine Rechenstörung (Dyskalkulie) von einem Kinder- und Jugendpsychiater o.ä. diagnostiziert, ist es möglich einen Antrag auf eine Lerntherapie (Eingliederungshilfe) zu stellen.
Die Kosten können von dem jeweiligen Jugendamt übernommen werden.

Gerne beraten wir Sie bei dem Vorgehen.

Weitere Lerntherapeutische Behandlungen und Trainings sind keine Leistungen der Krankenkassen oder des Jugendamts und können privat getragen werden.