Praxis für Logopädie & Lerntherapie
Manuela Schönweiß



Verordnung:

Wie beginne ich eine Therapie? Eine logopädische Therapie wird in der Regel ärztlich verordnet. Ein Rezept erhalten Sie von Ihrem Kinder- und Jugenarzt, Hausarzt, HNO-Arzt, Phoniater, Neurologen, Internist, Zahnarzt oder Kieferorthopäden.
Die Therapie wird von allen gesetzlichen Krankenkassen und Privatkassen bezahlt.
Für Patienten ab dem 18. Lebensjahr sind Zuzahlungen nötig.
Jederzeit können Sie auch als Selbstzahler eine Therapie bei uns machen.